Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei den sogenannten Schrottimmobilien erneut über Schadensersatzansprüche von Käufern entschieden. Nach Auffassung des BGH liegt arglistige Täuschung vor, wenn die Provisionen an die Vermittler deutlich höher ausfielen, als im Vertrag beziffert wurde (Az.: XI ZR 220/08, 271/08, 326/08, 327/08, 357/08, 46/09, 58/09, 114/09). Die Entscheidung erfolgte in Anlehnung eines vergleichbaren Falls vom Juni vergangenen Jahres.
Mehrere Kunden der Badenia hatten die Bausparkasse auf Rückabwicklung ihrer kreditfinanzierten Immobilienkäufe verklagt. Sie hatten über Vermittlerfirmen Immobilien gekauft, die mit Bausparverträgen der Badenia bezahlt werden sollten. Laut Vertrag sollten die Vermittler lediglich fünf Prozent des Kaufpreises als Provision erhalten, nach Feststellung des BGH waren es aber mindestens 15 Prozent.
Der BGH hat acht der elf Fälle an die Vorinstanz zurücküberwiesen. In drei Verfahren laufen Vergleichsverhandlungen. Insgesamt haben rund 8.600 Kunden in den Neunzigerjahren Schrottimmobilien über die Badenia finanziert.