Änderungen bei der Pflegeversicherung
Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestags wird zum 1. Januar 2005 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besserstellung von Familien in der Pflegeversicherung umgesetzt. Kinderlose Beitragszahler werden dann im Vergleich zu Eltern stärker in der Pflegeversicherung belastet. Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen ab 1. Januar 2005 einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen als bisher, wenn sie über 23 Jahre alt sind. Damit zahlen sie statt der bisherigen 0,85 Prozent künftig einen Beitrag in Höhe von 1,1 Prozent ihres Bruttoeinkommens.
Der Arbeitgeberanteil in Höhe von 0,85 Prozent bleibt unverändert. Das Gesetz sieht zudem vor, dass Rentner über 65 Jahren von dieser Regelung ausgenommen werden. Auch Empfänger des Arbeitslosengeldes II müssen den Zuschlag auf den Beitragssatz nicht zahlen.
Nachdem am 26. November 2004 der Einspruch des Bundesrates zurückgewiesen wurde, kann das nicht zustimmungspflichtige Kinderberücksichtigungsgesetz wie geplant in Kraft treten. Es sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass Kinder betreuende Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung mit gleich hohen Beiträge zur Pflegeversicherung wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Dies verletze insbesondere Artikel 3 und 6 des Grundgesetzes sowie das Rechts- und Sozialstaatsprinzip.
Vereinfachungen bei der Riester-Rente und den Betriebsrenten
Ab 1. Januar werden die Bedingungen für den Abschluss von Zusatzrenten, wie die Riester-Rente und Betriebsrente, verbessert. Die Verbesserungen stehen im engen Zusammenhang mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes.
Riester-Renten
Die Riester-Rente gibt es seit 2002. Künftig muss nicht mehr jedes Jahr ein neuer Zulagenantrag gestellt werden. Vielmehr kann sich z.B. die Versicherung oder die Bank um den Antrag kümmern. Die Bedingungen, die eine Riester-Rente erfüllen muss, damit der Staat sie fördert, werden einfacher. Neu ist zum Beispiel, dass das angesparte Kapital bis zu 30 Prozent auf einmal ausgezahlt werden darf. Die Grundzulage verdoppelt sich von 38 auf 76 Euro und die Kinderzulage von 46 auf 92 Euro.
Betriebsrenten
Der Staat fördert als eine Variante der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge auch den Aufbau von Betriebsrenten. Ab dem nächsten Jahr können ca. 4.300 Euro für die betriebliche Altersversorgung steuerfrei angespart werden. Das gilt auch auf Beiträge an eine Direktversicherung - so wie jetzt schon bei Pensionskassen und Pensionsfonds. Künftig können Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel die Betriebsrente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Auf diese Weise hat man bei Rentenbeginn nur eine große Betriebsrente statt vieler kleiner.
(Stand Dezember 2004)

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
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