Steuern: Schärfere Regeln für Straffreiheit 

In der Unions-Bundestagsfraktion gibt es Überlegungen, für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung schärfere Bedingungen zu schaffen. "Wir wollen die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung auch künftig erhalten. Aber professionelle Steuerhinterziehungsstrategien müssen zerschlagen werden", sagte CDU-Finanzpolitiker Manfred Kolbe der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstagausgabe).

Höherer Zinssatz bei Selbstanzeige

So denke man darüber nach, einen deutlich höheren als den bisherigen Zinszuschlag von sechs Prozent für Steuerhinterzieher einzuführen, die beim Finanzamt eine strafbefreiende Selbstanzeige machen. "In Hochzinsphasen sind die sechs Prozent für professionelle Steuersünder eine zu geringe Schmerzgrenze", betont Kolbe, der zugleich Berichterstatter gegen Steuerbetrug in der CDU-Arbeitsgruppe Finanzen ist. Ende Februar hieß es noch von der Bundesregierung, dass der Zinssatz bei Steuerhinterziehung nicht erhöht wird.

Komplette Summe muss genannt werden

Auch soll es eine Straffreiheit erst geben, wenn wirklich die ganze Steuerschuld angezeigt wird. Bislang sei es nach Angaben der Zeitung in der Realität oft so, dass viele professionelle Hinterzieher nur jeweils die Summe angeben, aus deren Land eine Gefahr auf Strafverfolgung besteht.

"Kommt die Steuer-CD aus der Schweiz, dann wird nur das Geld von dort angegeben, die Anlagen in Dubai oder auf den Cayman-Inseln bleiben im Dunkeln. Diese Teilselbstanzeige kann künftig nicht mehr für die Straffreiheit ausreichen. Es muss Schluss sein mit dieser Salamitaktik", sagte Kolbe.

Früherer Zeitpunkt der Strafverfolgung

Auch der Beginn der Strafverfolgung soll bei Steuerhinterziehung ab einem früheren Zeitpunkt gelten. Bislang spreche man von einer entdeckten Tat, wenn der Prüfer zur Außenprüfung im Haus oder Büro des Steuerhinterziehers steht, heißt es im Artikel. "Künftig soll die Tatentdeckung schon gelten, wenn die Betriebsprüfung angeordnet wird", ergänzt Kolbe.

Die Selbstanzeige ganz abzuschaffen lehnt die Unionsfraktion dagegen ausdrücklich ab. "Das Beispiel der Schweizer Steuer-CD zeigt, dass wir sonst nie zu diesen Mehreinnahmen gekommen wären. Wir brauchen nicht die Abschaffung, sondern die Überarbeitung des Instruments Selbstanzeige, um Angriffspunkte gegen diese Praxis auszuschließen", so Kolbe.

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