Ärzte dürfen für Früherkennungsuntersuchungen von gesetzlich Versicherten keine Praxisgebühr einfordern. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13790) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit. Nach der entsprechenden gesetzlichen Regelung im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) müssen darüber hinaus die Krankenkassen den korrekten Umgang mit der Praxisgebühr kontrollieren. Diese seien außerdem verpflichtet, die Versicherten umfassend über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und zu beraten.
Keine Praxisgebühr bei Arztgespräch
Verstoße ein Arzt nachweislich gegen bestehendes Recht, müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechend darauf reagieren. Da die meisten Vorsorgeuntersuchungen negative Befunde ergäben, sei ohnehin keine weitere ärztliche Behandlung nötig. Auch ein Arztgespräch gehöre zu einer jeden Vorsorgeuntersuchung dazu und verpflichte nicht zur Zahlung der Praxisgebühr. Für alle darüber hinaus gehenden ärztlichen Behandlungen sollen die gesetzlich Versicherten die Praxisgebühr aber weiterhin zahlen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

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