Für Vorsorgeuntersuchung keine Praxisgebühr zahlen 

Ärzte dürfen für Früherkennungsuntersuchungen von gesetzlich Versicherten keine Praxisgebühr einfordern. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13790) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit. Nach der entsprechenden gesetzlichen Regelung im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) müssen darüber hinaus die Krankenkassen den korrekten Umgang mit der Praxisgebühr kontrollieren. Diese seien außerdem verpflichtet, die Versicherten umfassend über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und zu beraten.

Keine Praxisgebühr bei Arztgespräch

Verstoße ein Arzt nachweislich gegen bestehendes Recht, müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechend darauf reagieren. Da die meisten Vorsorgeuntersuchungen negative Befunde ergäben, sei ohnehin keine weitere ärztliche Behandlung nötig. Auch ein Arztgespräch gehöre zu einer jeden Vorsorgeuntersuchung dazu und verpflichte nicht zur Zahlung der Praxisgebühr. Für alle darüber hinaus gehenden ärztlichen Behandlungen sollen die gesetzlich Versicherten die Praxisgebühr aber weiterhin zahlen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Jetzt vergleichen

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Kreditkarten vergleichen

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen