Krankenkassen: Willkür bei Eltern-Kind-Kuren 

Krankenkassen entscheiden bei der Bewilligung von Eltern-Kind-Kuren nicht nach festgelegten Maßstäben, kritisiert der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem letzten Prüfbericht.

Gleichbehandlung nicht gewährleistet

In seinem Bericht bezeichnet der BRH die Bewilligungspraxis der Krankenkassen als nicht transparent genug. Die Kriterien für eine Übernahme der Kosten seien nicht offen gelegt und Entscheidungen daher auch nicht nachvollziehbar. Demnach richte sich der Medizinische Dienst der Kassen bei den Fällen nur nach der Aktenlage und spricht nicht mit den betroffenen Eltern.

Gesetzlicher Anspruch auf Kuren

Überlastete Mütter und Väter haben seit der Gesundheitsreform von 2007 einen Anspruch auf eine entlastende Kur. Das heißt gesetzliche Krankenkassen müssen Eltern-Kind-Kuren anbieten und bewilligen, sofern diese medizinisch notwendig sind. Allerdings ist laut Bericht des BRH eine Gleichbehandlung der Versicherten nicht gewährleistet.

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